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Private Patientenübersicht · Stand 30. Juli 2026

Cannabis bleibt Medizin.

Seit dem 30. Juli 2026 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Cannabisblüten mehr. Für Menschen mit laufender, ärztlich begleiteter Therapie ist das kein abstrakter Kostensatz, sondern ein Bruch in der Versorgung.

Keine offizielle Seite der ACM. Kein Teilnahmeaufruf.

Was passiert ist

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Als Sparmaßnahme deklariert, trifft die Regelung Menschen, für die Blüten eine bewährte, ärztlich verordnete Therapie sind.

  • In Kraft

    Seit 30. Juli 2026. Cannabisblüten sind nicht mehr über ein Kassenrezept verordnungsfähig.

  • Übergang

    Kein Bestandsschutz. Das Gesetz enthält keine Übergangsregelung — die Streichung gilt auch für bereits genehmigte, laufende Behandlungen.

  • Erstattung

    Nur noch Extrakte und Fertigarzneimittel. Erstattet werden weiterhin Cannabis-Extrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon. Wer auf Blüten eingestellt ist, soll sie selbst zahlen.

  • Betroffene

    Rund 65.000 Menschen nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM).

Der zeitliche Ablauf

  • Bundestags-Petition 199952 gegen die geplante Streichung eingereicht abgeschlossen
  • Bundestag beschließt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
  • Die ACM kündigt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Streichung an
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt
  • Streichung tritt in Kraft — ohne Übergangsfrist

Die frühere Mail-Aktion des Deutschen Hanfverbands und die Petition 199952 sind mit Verabschiedung des Gesetzes beendet. Diese Seite ruft nicht zur Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde auf.

Was jetzt sinnvoll ist

01 Versorgung

Therapie ohne Lücke klären

Wer betroffen ist, sollte zuerst mit Ärztin oder Arzt klären, wie die Behandlung ohne Versorgungslücke fortgeführt werden kann. Wichtig sind vorhandene Genehmigungen, Rezepte, Therapieverlauf und eine kurze medizinische Begründung, falls eine Umstellung problematisch ist.

Diese Seite ersetzt keine ärztliche, sozialrechtliche oder anwaltliche Beratung.

02 Politik

Bundestagsabgeordnete informieren

Schildere den Abgeordneten deines Wahlkreises konkret, was die Streichung für deine Versorgung bedeutet. Persönliche Betroffenheit wirkt stärker als jede Statistik.

Abgeordnete finden

03 Quellen

Änderungen weiter verfolgen

Patientenverbände und Fachorganisationen dokumentieren die Änderungen und mögliche Wege für Betroffene. Prüfe dabei jeweils, ob ein Aufruf noch aktuell ist.

Ob und wie sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung deiner Krankenkasse lohnt, ist eine sozialrechtliche Einzelfrage — kläre das mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder einer Beratungsstelle.

Mein Fall

Diese Seite ist nicht anonym. Ich bin selbst betroffen.

Seit 2016 bestand für mich eine BfArM-Ausnahmegenehmigung für medizinische Cannabisblüten; seit 2019 läuft die Versorgung über Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse auf Kassenrezept. Über Jahre war das eine durchgehende, ärztlich begleitete Therapie, keine Ausnahme und kein Experiment.

Mit der Streichung zum 30. Juli 2026 fällt diese Versorgung für mich und Zehntausende andere weg — von einem Tag auf den anderen, ohne Übergang. Was jahrelang als notwendige Medizin verordnet und bezahlt wurde, soll ich nun selbst tragen oder auf eine andere Darreichungsform wechseln, auf die ich nicht eingestellt bin.

— Alexander Renz, Krailling